Der ABS-Lawinenairbag ist in der heutigen Form schon seit über 20 Jahren auf dem Markt und eine etablierte zusätzliche Sicherheitseinrichtung für Skitourengeher und Freerider. Jedoch scheint die Mitnahme vor allem der notwendigen Auslöseeinheit (Druckkartusche und Auslösegriff) im Flugzeug immer wieder Fragen auf zu werfen. Der Auslösegriff wirkt pyrotechnisch und in Sachen Sprengstoff sind die Airlines dann doch irgendwie unentspannt…
Da mein Skitourentrip nach Island meine erste Flugreise mit Ski und zusätzlich noch mit ABS-Rucksack war, habe ich mich informiert wie man am besten vorgeht.
Leihen oder Mitnehmen?
Im Grunde gibt es zwei Möglichkeiten. Den Rucksack ohne Auslöseeinheit mitnehmen und im Zielland für die Dauer des Aufenthalts entsprechend leihen. Da in Sachen Skitourenequipment Island noch eine Art Entwicklungsland zu scheinen ist kam dies nicht in Frage. Also blieb nur den kompletten, funktionsfähigen Rucksack mitzunehmen.
Erste Anlaufstelle ist natürlich der Hersteller ABS. Dieser bietet reichlich Infos und Datenblätter zum Thema Fliegen mit dem ABS. Laut dem Hersteller ist es natürlich alles kein Problem… aber weiter. Die Auslöseeinheit gilt als gefährlicher Gegenstand, kann jedoch laut IATA, einem Dachverband der quasi alle relevanten Airlines umfasst, mitgeführt werden. Allerdings entscheidet final darüber die transportierende Airline. Um sich deren OK einzuholen muss der Rucksack bei der Airline angemeldet werden.
Aber: Die Mitnahme in die USA ist grundsätzlich nicht erlaubt!
Eine Ausnahme stellen hier mal wieder die USA dar. Die dortige Transportation Safety Administration (TSA) gestattet nicht einmal das Betreten des Flughafens mit voller Druckkartusche. Bei Flügen in oder über (!) die USA bleibt also nur die Möglichkeit die Auslöseeinheit am Zielort zu leihen.
Bei Icelandair ist die Mitnahme möglich, muss jedoch angemeldet werden.
Island bzw. Icelandair will hier jedoch keine Extrawurst. Nach der Buchung des Fluges habe ich eine E-Mail mit der Buchungsnummer an den Iclandair-Service geschrieben und binnen 24h eine Bestätigung für den Hin- und Rückflug erhalten. Nur wie werden Rucksack und Auslöseeinheit verpackt? Icelandair hat mir dazu auf Nachfrage mitgeteilt, dass der Rucksack nur im nicht funktionsfähigen Zustand und nicht zusammen mit der Druckkartusche mitgeführt werden darf. Für die Lufthansa findet man entsprechende Infos direkt von der Airline:
Die Gaszylinder dürfen nur dann mitgenommen werden, wenn sie in den Rucksack integriert sind. Ersatzzylinder oder entfernte Zylinder dürfen nicht befördert werden.
Was bedeutet aber integriert? Man kann die Druckkartusche ja zum Wechsel entnehmen und wenn sie eingeschraubt ist, ist dann der Rucksack streng genommen „nicht funktionsfähig“? Irgendwie wirkt das widersprüchlich. Also wieder zurück zur IATA Beschreibung:
The backpack must be packed in such a manner that it cannot be accidentally activated.
Zusätzlich soll der Zusammenhang zwischen der Druckkartusche, dem Auslösegriff und dem Rucksack für das Sicherheitspersonal des Flughafens (!) ersichtlich werden. Also habe ich die Auslöseeinheit in den Originalkarton verpackt, mit der IATA Tabelle von der Herstellerseite und der Lufthansa-Regularien umwickelt. So wanderte der Karton in den Rucksack. Den Rucksack habe ich wiederum in mein aufgegebenes Gepäck gesteckt. Auf diese Art ist der Rucksack ohne Probleme auf Hin- und Rückflug transportiert worden.
Ich habe an den Gepäckbändern des Frankfurter Flughafens einen Passagier gesehen, der den Rucksack wohl als Handgepäck mitgeführt hat. Ob er jedoch auch die Kartusche und Auslösegriff dabei hatte weiß ich nicht. Hat jemand von Euch Erfahrung mit ABS-Rucksack im Handgepäck und könnte dazu etwas in die Kommentare schreiben? Ich würde die Info gerne hier aufnehmen. 🙂
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